Rechtssichere IoT Datennutzung
mit der bee1-Datenlizenz
IoT-Daten gehören bald dem Nutzer – sind Sie bereit?
Bei den unterschiedlichsten Datenquellen, die es heute gibt, spielen die Daten, die bei der Nutzung von technischen Geräten entstehen, sogenannten IoT-Devices, ab dem 12. September 2025 eine besondere Rolle. Nach dem ab September geltenden EU-Recht haben die Nutzer von technischen Geräten, die mit dem Internet verbunden sind, Anspruch auf die im Umgang mit den Geräten produzierten Daten. Eigentümer dieser Daten sind dann die Nutzer dieser IoT-Devices. Im Besonderen geht es um Artikel 4 des EU Data Acts. Dieser sagt aus, dass die produzierten Rohdaten dem Nutzer zustehen. Daraus entsteht eine gesetzliche Anspruchssituation. Hersteller dieser Geräte drohen bei Verstößen gegen diesen Anspruch, Bußgelder in Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes. Doch wie gelangt man in den Besitz dieser Daten? Unser ePaper gibt Ihnen einen schnellen Überblick zum EU Data Act.
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Komplexes Rechtssystem
Der EU Data Act (VO 2023/2854) tritt am 12. September 2025 in Kraft und schafft erstmals gesetzliche Ansprüche auf IoT-Daten. Nutzer von IoT-Devices erhalten kostenlosen, unverzüglichen Zugang zu „ohne Weiteres verfügbaren Daten“ ihrer vernetzten Geräte. Verstöße können Unternehmen bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes kosten.
Der Dateneigentümer oder Data Holder auf der Herstellerseite darf ohne Weiteres verfügbare Daten, bei denen es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, nur auf Grundlage eines Vertrags mit dem Nutzer nutzen. Data Holder können die Datenherausgabe unter eine Lizenz stellen. Hier kommt eine sogenannte FRAND-Lizensierung ins Spiel, sprich diese muss fair, angemessen und nicht-diskriminierend sein. Diese Lizenzierung kann mit einer dritten Partei vereinbart werden.
3-Parteien-System
Der Data Act etabliert damit ein dreiseitiges Rechtsverhältnis zwischen dem Data Holder (dem Hersteller), Data User (dem Nutzer) und dem Data Recipient (dritte Partei).
Data Act – Dreiseitiges Rechtsverhältnis
Ein Data User nutzt ein IoT-Gerät eines Data Holders, auf dessen Daten er Anspruch hat. Der Data User kann nun auf eine dritte Partei – beispielsweise einem IT-Dienstleister – zugehen, sodass dieser im Auftrag des Data Users die produzierten IoT-Daten anfordert. Der IT-Dienstleister kann diese Daten in einem Zuge anfordern, auswerten und aggregieren, sodass dieser die Daten dem Data User kuratiert und analysierbar zu Verfügung stellen kann. Für das Verhältnis zwischen dem Data Holder und der dritten Partei wird eine FRAND-Lizenz benötigt.
Die EU Musterklauseln
Für eine FRAND-konforme Ausgestaltung einer solchen Lizenz stellt die EU, zusammen mit dem EU Data Act, Musterklauseln zur Verfügung – die sogenannten EU Model Contract Terms, kurz MCT. Allerdings stehen die EU-Musterklauseln unter fundamentaler Kritik. Branchenverbände kritisieren den schwierigen Umgang mit diesen. So stellen sich die MCT als unübersichtliches Baukastensystem dar. So haben sie:
- einen 182-seitigen Umfang
- fehlende Datenschutzaspekte
- und sind technisch kaum nutzbar.
Insgesamt handelt es sich bei dem Vertragswerk um 182 Seiten mit 4 Annexen und erfordern, laut Branchenverband Bitkom, rund 87 Stunden juristischen Aufwand pro einzelnen Lizenzvertrag, da sie ohne Fachwissen kaum anpassbar sind. Besonders Industrieverbände kritisieren die fehlende Rechtslokalisierung für den deutschen Markt. Dazu gibt es Konflikte mit der DSGVO beim Umgang mit gemischten Daten.
Ultrakompakte Lösung:
bee1 IoT Data Licence von beebucket
Es geht einfacher:
mit der bee1-Lizenz als ultrakompakte Lösung. Die von beebucket entwickelte bee1 IoT Datenlizenz – mitentwickelt von Professor Boris Paal, Jurist und Hochschullehrer an der TU München – bietet eine Alternative auf nur 3 Seiten.
Die Lizenz beinhaltet eine vollständige Lokalisierung für den deutschen Markt, BGB-konformität, DSGVO-Compliance und ist sofort einsatzbereit – ohne juristischen Aufwand. Bereitgestellt wird bee1 unter Creative Common Lizenz 4.0
- Radikal vereinfacht und eingekürzt auf einen Umfang von 3 Seiten
- Gemeinsam entwickelt mit Prof. Boris Paal von der TU München
- Vollständige DSGVO-Compliance
- Schafft Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen
- Von beebucket zur Verfügung gestellt unter Creative Common Lizenz 4.0