Mit Inkrafttreten des EU Data Acts im September 2025 erhalten Nutzer von IoT-Geräten erstmals ein gesetzlich verbrieftes Zugriffsrecht auf Gerätedaten. Die „bee1“ IoT Datenlizenz bietet eine kompakte und rechtssichere Alternative zu den Musterklauseln der EU. Das Ulmer KI-Startup beebucket hat dafür ein kostenloses ePaper für Unternehmen, Fachleute sowie Städte und Kommunen veröffentlicht. Das Dokument ist verfügbar unter: https://beebucket.ai/bee1

Ulm, 7. August 2025 – Am 12. September 2025 tritt die EU-Verordnung „Data Act“ (VO 2023/2854) in Kraft, mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Nutzer und Datenempfänger von vernetzten Geräten – sogenannte IoT Devices – und den damit verbundenen Diensten. Endverbraucher erhalten gesetzlich garantierten Zugang zu den bei der Nutzung vernetzter Geräte generierten Daten. Hersteller dieser Geräte, sogenannte Data Holder, sind verpflichtet, diese Daten auf Anfrage bereitzustellen – anderenfalls drohen Strafen in Millionenhöhe. Doch wie lässt sich der Datenzugang praktikabel, datenschutzkonform und rechtssicher regeln? Die EU stellt für diesen Fall Musterklauseln, sogenannte Model Contract Terms (kurz: MTC) bereit, doch diese sind umstritten.
Umfangreiche Musterklauseln
Die Model Contract Terms der EU gelten für die Praxis als kaum handhabbar: Das Vertragswerk hat ein Umfang von 182 Seiten mit 4 Annexen und erfordern, laut Branchenverbänden rund 80 Stunden juristischen Aufwand pro einzelnen Lizenzvertrag, da sie ohne Fachwissen kaum anpassbar sind. Besonders Industrieverbände kritisieren die fehlende Rechtslokalisierung für den deutschen Markt. Darüber hinaus gibt es Konflikte mit der DSGVO beim Umgang mit gemischten Daten und eine übermäßige Komplexität als ein Hemmnis für Innovation und Fortschritt bei der Produktentwicklung.
Alternative auf 3 Seiten
Das Ulmer KI-Startup beebucket stellt mit „bee 1“ eine IoT Datenlizenz zur Verfügung, die als radikal vereinfachte Alternative funktioniert. Die Lizenz wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. jur. Boris Paal, von der TU München entwickelt und reduziert den Hauptfall (Artikel 5) auf nur drei Seiten. Inklusive BGB-Kompatibilität, DSGVO-Compliance und sofortiger Einsatzbereitschaft – ohne zusätzlichen juristischen Aufwand. Es muss lediglich die Datenbeschreibung verbunden werden. „Die ‚bee1‘-Lizenz schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten des EU Data Acts. Gerade in dem Dreiecksverhältnis zwischen Gerätehersteller, Gerätenutzer und dem ggf. beauftragtem Datenempfänger, ist es wichtig, eine sofort einsetzbare Lizenzvorlage zur Verfügung zu haben, die Datenzugänge rechtskonform und effizient absichert,“ erklärt Tom Dorbandt, Syndikus Rechtsanwalt und Head of Legal bei der beebucket GmbH.
Die „bee1“ IoT Datenlizenz wird von der beebucket GmbH zur Verfügung gestellt unter der Creative Common Lizenz 4.0 (CC BY-ND 4.0)
Kostenloses ePaper zum Download
Für alle Fachinteressierte, die sich intensiver mit der Thematik beschäftigen müssen – sei es rechtlich, technisch oder strategisch – stellt beebucket zusätzlich ein ePaper zum EU Data Act bereit. Es erläutert die Anforderungen aus Unternehmensperspektive, ordnet die EU-Musterklauseln ein und zeigt auf, wie sich rechtssicher mit IoT-Daten arbeiten lässt. Auch wirft das ePaper einen genaueren Blick auf die „bee1“ IoT-Datenlizenz und geht näher auf die Beschaffenheit der kompakten Lizenzlösung ein. Der Download ist kostenfrei gegen Registrierung unter https://beebucket.ai/bee1 möglich.
Pressekontakt:
Norman Hübner
beebucket GmbH
Tel.: +49 151 24498229
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